EU Niedersachen

Verringerung von Spurenstoffen in Gewässern

Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
EFRE

Die Richtlinie soll der Reduzierung von anthropogenen Spurenstoffen in Gewässern dienen, um die Umweltverschmutzung zu verringern und die biologische Vielfalt in den niedersächsischen Gewässern zu erhalten.

Zielsetzung

Die Förderung zielt darauf ab, Abwasserbehandlungsanlagen um eine vierte Reinigungsstufe zu erweitern, um eine weitgehende Reduzierung von Spurenstoffen zu erreichen und dadurch die Umweltbelastung, insbesondere urbaner Gewässer, zu verringern und die biologische Vielfalt in den Gewässern zu erhalten.

Was wird gefördert?

Investitionsvorhaben zur Aus- oder Umrüstung von öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen zur Entfernung von anthropogenen Spurenstoffen mit weitergehenden Reinigungsverfahren oder deren Kombination, wie z. B. Oxidationsverfahren, Aktivkohlefiltration oder Membrantechnologien oder andere innovative bzw. fortschrittliche Technologien mit gleichartiger Reinigungsleistung.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in der Regionenkategorie „Stärker entwickelte Region“ und von bis zu 80 % in der Regionenkategorie „Übergangsregion“.

Fördervoraussetzungen

Den Förderanträgen ist ein Gutachten eines Ingenieurbüros, das auf das Gebiet der Abwasserreinigungstechnik spezialisiert ist und in diesem Bereich gewerblich tätig ist, beizufügen. Im Gutachten ist u.a. die technische Durchführbarkeit des Projektes zu beurteilen und die erwartete Eliminationsleistung in Prozent für einen ausgewählten Leitparameter darzustellen.
Die Höhe der Zuwendung muss 200.000 EUR übersteigen und beträgt maximal 5 Mio. EUR je Vorhaben.

Stand: März 2022 Impressum Datenschutz