EU Niedersachen

Soziale Innovation

Förderbereich:
Innovation
Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
ESF+

Sowohl die Arbeitswelt, als auch die Daseinsvorsorge müssen sich neuen Anforderungen stellen, deren Ursachen im demografischen und gesellschaftlichen Wandel, in der zunehmenden Digitalisierung oder der Zuwanderung begründet sind. Mit dieser Fördermaßnahme werden sozial-innovative Vorhaben unterstützt, die einen wichtigen Beitrag zur Lösung dieser Herausforderungen leisten.

Zielsetzung

Das Förderprogramm zielt darauf ab, innovative und übertragbare Projekte in zwei Themenfeldern zu entwickeln und zu erproben. Das sind die Anpassung von Unternehmen und Arbeitskräften an die gesellschaftlichen Veränderungen und die Verbesserung und Sicherung des Zugangs zu hochwertigen Gesundheits- und Sozialdienstleistungen. Da es ich bei dem Förderprogramm „Soziale Innovation“ um einen Förderbereich mit experimentellem Charakter handelt, werden darüber hinaus landesweit drei Stellen gefördert, die helfen, solche innovativen Ansätze zu initiieren und bei der Umsetzung unterstützen.

Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • Innovative Projekte zur Anpassung an den Wandel im Bereich der Arbeitswelt mit veränderten Anforderungen und Bedarfen der betroffenen Akteurinnen und Akteure
  • Innovative Projekte zur Sicherung und Verbesserung des Zugangs zu Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge
  • Drei „Stellen für soziale Innovation“, die bei der Entstehung und Umsetzung der Projekte unterstützend und initiierend mitwirken

Wie wird gefördert?

Die Projektauswahl erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Das Gesamtvolumen der Projekte beträgt max. 750.000 Euro bei einem Fördersatz von 80 % in der Übergangsregion und 70 % in der stärker entwickelten Region. Die Zuwendung wird anhand von Standardeinheitskosten ermittelt (u.a. Personalkosten, Restkostenpauschale). Die Laufzeit der Projekte ist grundsätzlich auf 36 Monate begrenzt. Die Stellen für Soziale Innovation werden über die gesamte Förderperiode gefördert.

Fördervoraussetzungen

Die Bewilligungsstelle ruft vor der regulären Antragstellung zur Einreichung von Projektideen auf. Damit können potenzielle Projektträgerinnen und -träger ihr Interesse an einer Förderung signalisieren. Es können nur innovative Vorhaben mit einer schlüssigen Umsetzungsplanung gefördert werden, für die ein nachvollziehbarer Bedarf in der jeweiligen Region vorliegt. Die Bewilligungsstelle wählt die innovativsten Projektideen aus und fordert die Trägerinnen und Träger zur Antragstellung auf.

Stand: März 2022 Impressum Datenschutz