EU Niedersachen

Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft

Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
EFRE

Es werden Vorhaben zur Optimierung der betrieblichen Ressourceneffizienz und der Kreislaufwirtschaft gefördert.

Zielsetzung

Ziel der Förderung ist die Verbesserung der betrieblichen Ressourceneffizienz und die Förderung der Kreislaufwirtschaft in der niedersächsischen Wirtschaft.

Mögliche Ansatzpunkte sind beispielsweise

  • die betriebsinterne Kreislaufführung von Stoffen,
  • die Steigerung des Einsatzes von Sekundärrohstoffen in Produkten,
  • ein verbesserter Materialeinsatz, d. h. weniger Abfälle zu erzeugen und
  • eine innovative Produktgestaltung mit dem Einsatz von Recyclingmaterialien und -produkten.

Was wird gefördert?

  • Betriebliche Investitionen in Maschinen und Anlagen zum effizienten Material- und Ressourceneinsatz
  • Betriebliche Investitionen zur Neugestaltung von Produkten und Produktionsketten im Hinblick auf Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislaufführung
  • Studien und Ideenwettbewerbe einschließlich der konzeptionellen Umsetzung der Ergebnisse mit dem Fokus auf KMU in Niedersachsen

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben in der Regionenkategorie „Stärker entwickelte Region“ und von bis zu 60 % in der Regionenkategorie „Übergangsregion“. Die Förderung kann mit Mitteln des Landes ergänzt werden bis zu 70 % für betriebliche Investitionen und bis zu 80 % für Studien und Ideenwettbewerbe.
Förderfähig sind nur Investitionsmehrkosten.

Fördervoraussetzungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU), die eine Betriebsstätte in Niedersachsen betreiben bzw. universitäre und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit KMU in Niedersachsen.
Dem Förderantrag für betriebliche Investitionen ist eine sachkundige Stellungnahme eines Beratungsunternehmens auf dem Sektor der Ressourcen- und
Materialeffizienz beizufügen. In der Expertise ist die technische Durchführbarkeit des Projekts zu bescheinigen.
Vorhaben mit einer Zuwendung von weniger als 20 000 EUR zum Zeitpunkt der Bewilligung werden nicht gefördert.

Stand: März 2022 Impressum Datenschutz