EU Niedersachen

Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren

Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
EFRE

Durch den Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren in niedersächsischen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern sollen Unternehmen begleitet werden, für die eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger zur Unternehmensübernahme gesucht wird. Eine besondere Herausforderung ist es, an einer Übernahme interessierte Personen anzusprechen, für sie eine Erst- und Aufschlussberatung anzubieten und sie über die Nachfolge betreffende Aspekte zu informieren. Es gilt, Übergebende und Übernehmende zusammenzubringen und den Nachfolgeprozess zu begleiten.

Zielsetzung

Ziel ist die Absicherung des Betriebsbestandes in der niedersächsischen Wirtschaft durch Vermittlung von Kenntnissen über Voraussetzungen für Übernahmen und Übergaben von Betrieben. Insbesondere soll dadurch die nachhaltige Sicherung des Knowhows sowie der Arbeits- und Ausbildungsplätze in den Betrieben erreicht werden.

Was wird gefördert?

Einsatz von Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren zur Erst- und Aufschlussberatung für potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer insbesondere von KMU mit den Zielen

  • aktive Ansprache, Sensibilisierung und Akquisition von an Übernahmen interessierten Personen durch z. B. Informations- und Veranstaltungsformate und entsprechende Kommunikationskonzepte zum Thema Unternehmensnachfolge
  • Erst- und Aufschlussberatung für potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer zu Chancen und Herausforderungen einer Unternehmensnachfolge mit Informationen zu Übernahmeplanungen, Unterstützungsangeboten, Handlungsalternativen u. a. m.
  • Wissensvermittlung für potenzielle Übernehmerinnen und Übernehmer; z. B. durch Bereitstellung entsprechender digitaler Angebote und Durchführung von Veranstaltungen zu allgemeinen nachfolgerelevanten Schwerpunktthemen u. a. m.
  • Vermittlung von Kontakten zwischen Personen, die zu einer Übergabe bereit sind, mit Personen, die an der Übernahme eines Unternehmens interessiert sind, sowie eine Erst- und Aufschlussberatung zu Übernahmeprozessen

Der Schwerpunkt der Projekte liegt bei der Ansprache und Akquise von Personen, für die Übernahme eines Betriebs von Interesse ist.

Wie wird gefördert?

Maximal werden 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Dies umfasst Personalausgaben für die Nachfolgemoderatorinnen und Nachfolgemoderatoren und anteilig für eine Person, die Verwaltungsaufgaben durchführt. Weitere Ausgabenpositionen werden über eine Restkostenpauschale in Höhe von 15 % der vorstehenden Personalausgaben abgerechnet.

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist die fachliche und administrative Kompetenz der Antragstellerinnen und -steller und ggf. ihrer/seiner Kooperationspartnerinnen und -partner zur Durchführung des Projekts, ein schlüssiges Gesamt- und Finanzierungskonzept sowie ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit.

Stand: März 2022 Impressum Datenschutz