EU Niedersachen
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MikroSTARTer Niedersachsen

Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
EFRE

Zielsetzung

Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank Gründungen und Unternehmensnachfolgen, insbesondere von Kleinstgründungen, in Niedersachsen. Sie sichert Existenzen und schafft bzw. erhält und sichert dauerhafte Arbeits- und Ausbildungsplätze. Nachhaltige Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bzw. Nichterwerbstätigkeit werden als ein möglicher Zugang zur Beschäftigung aufgezeigt. Zugleich kann die Bonität der Antragstellenden bei der Fremdkapital­vergabe bei Kreditinstituten verbessert werden.

Was wird gefördert?

  • Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen (z.B. Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten)

Wie wird gefördert?

Umfang der Finanzierung:

  • Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
  • Kreditbetrag: 5.000 Euro bis 40.000 Euro

 

Kreditlaufzeiten:

  • Die Kreditlaufzeit beträgt sieben Jahre.

 

Zinsen:

  • Der Zinssatz beträgt aktuell nominal 3,5 % pro Jahr fest für die gesamte Kreditlaufzeit.
  • Die Zinsen sind monatlich nachträglich, jeweils zum Ende eines jeden Monats fällig.

 

Auszahlung:

  • Der Kredit wird nach Zusage in einem Betrag ausgezahlt.
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.
  • Der Kredit muss innerhalb von 3 Monaten nach Zusage abgerufen werden.

 

Tilgungen:

  • Die ersten zwölf Monate sind tilgungsfrei.
  • Während der tilgungsfreien Monate sind lediglich Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten.
  • Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung ist ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.

Fördervoraussetzungen

  • Erstberatung: Es muss ein Nachweis über eine vor Antragstellung erhaltene Erstberatung bei einer fachkundigen Stelle zur Gründung bzw. zum Vorhaben vorliegen. Eine Übersicht über die dafür gelisteten Institutionen finden Sie auf unserer Internetseite.
  • Qualitätskriterien: Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen zur Förderfähigkeit eines Vorhabens gibt es auch qualitative Kriterien zur Beurteilung der Förderwürdigkeit. Jeder Antrag wird anhand dieser Kriterien beurteilt. Die Erfüllung dieser Kriterien ist mitentscheidend für eine mögliche Förderung. Die Qualitätskriterien finden Sie im Downloadbereich dieser Programmseite.

Stand: März 2022 Impressum Datenschutz