EU Niedersachen

Klimaschutz und Energieeffizienz

Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
EFRE

Die Richtlinie dient dem durch das Operationelle Programm für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) vorgegebenen Ziel der Energieeffizienzsteigerung und CO2-Reduzierung. Zieladressaten der Richtlinie sind KMU der gewerblichen Wirtschaft, öffentliche Trägern und Kultureinrichtungen, die ihren Sitz in Niedersachsen haben. Vornehmliches Ziel der Richtlinie ist die Senkung des fossilen Energieverbrauchs und der CO2 Einsparung. Die Richtlinie unterstützt Niedersachsen auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Die Richtlinie wurde am 16.11.2022 im Niedersächsischen Ministerialblatt veröffentlicht.

Zielsetzung

Die Richtlinie dient dem durch das Operationelle Programm für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) vorgegebenen Ziel der Energieeffizienzsteigerung und CO2-Reduzierung.

Die Förderung soll udem einen Beitrag leisten zum Ziel der Klimaneutralität in Niedersachsen. Zu diesem Zweck sollen sowohl Treibhausgasemissionen und der fossile Energieverbrauch von bestehenden betrieblichen Prozessen als auch von öffentlichen und betrieblichen Gebäuden gesenkt werden.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in die energetische, über den gesetzlichen Standard hinausgehende Sanierung von Nichtwohngebäuden (nach der Definition des Signierschlüssels des Statistischen Bundesamtes), die sich im Eigentum des Antragstellers befinden.
  • Investitionen in energieeffiziente oder treibhausgasmindernde Produktionsprozesse und -anlagen, die sich im Eigentum des Antragstellers befinden. Eine Kombination beider Maßnahmen ist zulässig.
  • Die Errichtung von Wärmenetzen im Zusammen-hang mit energetischen Sanierungen von Gebäuden und Anlagen und der Nutzung von Abwärme, die nicht ausschließlich für diesen Zweck hergestellt wurde.
  • Die Organisation betrieblicher Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerkeprojekte in Niedersachsen, um in den beteiligten Betrieben die Energieeffizienz zu steigern und die CO2-Emissionen zu reduzieren

Wie wird gefördert?

Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis maximal 70 %

Förderhöhe ist abhängig u. a. von der Maßnahmeart und beihilferechtlichen Grundlage
Antragsstichtage finden zweimal jährlich am 01.03. und 01.09. statt

Fördervoraussetzungen

  • Unsere Bedingungen:
  • Die Maschinen und Anlagen, Gebäude befinden sich im Eigentum des Antragstellenden
    Die Betriebsstätte befindet sich in Niedersachsen
    Eine CO2-Einsparung im Rahmen der in diesem Programm vorgegebenen Definition wird nachweißlich erzielt (Expertise eines Sachverständigen)
    Die Finanzierung ist trotz Ausgabenerstattungsprinzip gesichert

 

Stand: März 2022 Impressum Datenschutz