Bei jungen Menschen, die individuell beeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind, gelingt der unmittelbare Übergang von der Schule in den Beruf nicht immer reibungslos. Mit der Förderung von Jugendwerkstätten werden arbeitslose junge Menschen unterstützt, die besonderen sozialpädagogischen Förderbedarf besitzen oder mit beruflichen Eingliederungshemmnissen zu kämpfen haben.
Zielsetzung
Jugendwerkstätten sind Einrichtungen der Jugendhilfe und richten sich an arbeitslose junge Menschen mit Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischem Unterstützungsbedarf. Sie zielen insbesondere darauf ab,
- das Armutsrisiko junger Menschen zu verringern,
- Zugang zu Beschäftigung zu ermöglichen,
- die soziale Integration zu verbessern und
- die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern.
In Jugendwerkstätten werden benachteilige junge Menschen unter 27 Jahren, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und arbeitslos sind, durch betriebsnahe Qualifizierung an eine Ausbildung oder Beschäftigung herangeführt. In Werkräumen wird wie in einem Betrieb an konkreten, produktionsnahen Aufträgen gearbeitet. Darüber hinaus werden aber auch Bildungsinhalte und Schlüsselqualifikationen vermittelt, die für den 1. Arbeitsmarkt benötigt werden. Ergänzt werden diese Angebote durch eine sozialpädagogische Betreuung, durch die eine soziale Stabilisierung sichergestellt werden soll. Die Jugendwerkstätten verfolgen einen individuellen, ganzheitlichen Förderansatz, der die gesamte Lebenssituation einbezieht.
Was wird gefördert?
Folgende Vorhaben werden gefördert:
- Jugendwerkstätten, die Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen anbieten
- Zusätzliche innovative Maßnahmen in Jugendwerkstätten, die modellhaft der Weiterentwicklung der Jugendberufshilfe dienen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt. Für zusätzliche innovative Maßnahmen in Jugendwerkstätten erfolgt eine gesonderte Aufforderung zur Antragstellung.
Fördervoraussetzungen
Das Angebot in den Jugendwerkstätten richtet sich an junge Menschen von 14 bis 27 Jahre, die ihre Schulpflicht erfüllt haben und arbeitslos sind. In Einzelfällen können schulpflichtige Schülerinnen und Schüler, die in besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, in Jugendwerkstätten sozial, schulisch und beruflich wiedereingegliedert werden.