Interreg B – transnationale Zusammenarbeit: Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und kommunalen Partnerinnen und Partnern in transnationalen Kooperationsräumen, um die territoriale Integration dieser Räume zu erhöhen.
Interreg B Nordsee-Programm – Wirtschaftliche und gesellschaftliche Zusammenarbeit im Nordseeraum stärken.
Zielsetzung
Interreg B zielt auf eine stärkere territoriale Integration, also das Zusammenwachsen der Regionen. In der aktuellen Förderperiode ist die transnationale Zusammenarbeit auf den europäischen Green Deal ausgerichtet, mit dem die EU in eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft transformiert werden soll. Die Programme konzentrieren sich auf Themen, die zu einem intelligenteren, umweltfreundlicheren, vernetzteren, sozialeren und bürgernäheren Europa beitragen. Dabei stehen jeweils die besonderen Herausforderungen der einzelnen Programmräume im Vordergrund.
Das Interreg B Nordsee-Programm fördert Projekte zu den o.g. Themen, die zur Stärkung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenarbeit im Nordseeraum beitragen. Besondere Themen des Programmes, s.g. Spotlight-Themen, sind Digitalisierung, Stadt-Land-Verknüpfung sowie Stärken und Herausforderungen für das Nordseebecken.
Das Programmgebiet umfasst Regionen aus Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Niederlande, Norwegen und Schweden. Niedersachsen beteiligt sich mit den Regionen Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems.
Was wird gefördert?
Projekte mit Bezug auf den Programmraum zu folgenden thematischen Prioritäten:
1. Robustere und intelligente Wirtschaft
2. Grüner Umschwung
3. Klimaresilienz
4. Bessere Governance
Jede thematische Priorität verfügt zudem über spezifische Ziele.
Neben regulären Projekten besteht die Möglichkeit, Anträge für Kleinprojekte einzureichen, die ein geringeres Gesamtbudget, eine kürzere Laufzeit und weniger Projektpartnerinnen und -partner vorweisen müssen.
Wie wird gefördert?
Projektpartnerinnen und -partner aus EU-Mitgliedsstaaten können eine Kofinanzierungsrate von bis zu 60 % erhalten.
Die Auszahlung der EFRE-Mittel erfolgt erst nach Genehmigung der halbjährlich vorzulegenden Fortschrittsberichte durch das Programmsekretariat. Die Projektpartnerinnen und -partner müssen daher in der Lage sein, die von ihnen geplanten Aktivitäten zunächst gänzlich aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Fördervoraussetzungen
Die Projekte müssen sich an den spezifischen Zielen der thematischen Prioritäten des Programms ausrichten und sich auf den Programmraum auswirken. Zudem müssen die Projekte Partnerinnen und Partner aus mindestens drei der am Programm teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten oder Norwegen beteiligen.