EU Niedersachen

Interreg B Nordwesteuropa

Förderbereich:
Interreg
Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
EFRE

Interreg B – transnationale Zusammenarbeit: Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und kommunalen Partnerinnen und Partnern in transnationalen Kooperationsräumen, um die territoriale Integration dieser Räume zu erhöhen.

Interreg B Nordwesteuropa-Programm – Nordwesteuropa zu einem wirtschaftsstarken, attraktiven Ort zum Leben und Arbeiten machen.

Zielsetzung

Interreg B zielt auf eine stärkere territoriale Integration, also das Zusammenwachsen der Regionen. In der aktuellen Förderperiode ist die transnationale Zusammenarbeit auf den europäischen Green Deal ausgerichtet, mit dem die EU in eine moderne, ressourceneffiziente und wettbewerbsfähige Wirtschaft transformiert werden soll. Die Programme konzentrieren sich auf Themen, die zu einem intelligenteren, umweltfreundlicheren, vernetzteren, sozialeren und bürgernäheren Europa beitragen. Dabei stehen jeweils die besonderen Herausforderungen der einzelnen Programmräume im Vordergrund.

Das Interreg B Nordwesteuropa-Programm fördert Projekte zu den o.g. Themen, die dazu beitragen, Nordwesteuropa zu einem wirtschaftsstarken, attraktiven Ort zum Leben und Arbeiten machen. Besondere Themen des Programmes sind der Übergang zu einer lokalen/regionalen Kreislaufwirtschaft sowie ein inklusiveres Nordwesteuropa.

Das Programmgebiet umfasst Regionen aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Irland, Luxemburg, Niederlande und die Schweiz. Niedersachsen beteiligt sich mit den Regionen Leine-Weser und Weser-Ems.

Was wird gefördert?

Projekte mit Bezug auf den Programmraum zu folgenden thematischen Prioritäten:
1. Kima und Umwelt
2. Energiewende
3. Kreislaufwirtschaft
4. Innovation und Resilienz
5. Inklusive Gesellschaft

Jede thematische Priorität verfügt zudem über spezifische Ziele.

Wie wird gefördert?

Projektpartnerinnen und -partner aus EU-Mitgliedsstaaten können eine Kofinanzierungsrate von bis zu 60 % erhalten.

Die Auszahlung der EFRE-Mittel erfolgt erst nach Genehmigung der halbjährlich vorzulegenden Fortschrittsberichte durch das Programmsekretariat. Die Projektpartnerinnen und -partner müssen daher in der Lage sein, die von ihnen geplanten Aktivitäten zunächst gänzlich aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

Fördervoraussetzungen

Die Projekte müssen sich an den spezifischen Zielen der thematischen Prioritäten des Programms ausrichten und sich auf den Programmraum auswirken. Zudem müssen die Projekte Partnerinnen und Partner aus mindestens drei der am Programm teilnehmenden EU-Mitgliedsstaaten oder der Schweiz beteiligen.

Stand: März 2022 Impressum Datenschutz