EU Niedersachen
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Interreg A Deutschland-Nederland

Förderbereich:
Interreg
Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
EFRE

Die grenznahen Regionen sind die Nahtstellen der Europäischen Union. Durch die Zusammenarbeit über Grenzen hinweg verlieren nationale Grenzen in Europa mehr und mehr an Bedeutung. Zur Unterstützung von grenzübergreifenden Kooperationen fördert die Europäische Union seit mehr als 30 Jahren mit den Interreg A-Programmen Projekte. Für die deutsch-niederländische Grenzregion steht in der Förderperiode 2021-2027 ein Betrag in Höhe von ca. 466 Mio. Euro zur Verfügung. Für Niedersachsen ist weiterhin die gesamte Weser-Ems-Region im Programmgebiet. Davon profitieren die Wissenschaftsstandorte Oldenburg, Vechta und Wilhelmshaven, aber auch wirtschaftlich schwächere Regionen. Das Kooperations-Programm „Deutschland-Nederland“ unterstützt die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten sowie Verwaltungen aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden. Gefördert werden konkrete Projekte, in denen miteinander gemeinsame Herausforderungen angegangen bzw. Problemlösungen erarbeitet werden. Projektanträge können jederzeit gestellt werden.

Zielsetzung

Für das Interreg A-Programm „Deutschland-Nederland“ wurden folgende Fokusthemen erarbeitet, um die Herausforderungen des Programmgebietes (Grenzraum Deutschland-Niederlande) zu bewältigen:

  • Agro & Food
  • Health & Care
  • High-Tech Systeme & Materialien
  • Energie & Klima
  • Integration, Ausbildung & Arbeitsmarkt

Von Investitionen in diesen Themengebieten (einschließlich Crossover) werden starke Effekte für das deutsch-niederländische Grenzgebiet, aber auch darüber hinaus für die Region Weser-Ems auf niedersächsischer Seite erwartet.
Für die Umsetzung des Kooperationsprogramms „Deutschland-Nederland“ wurden folgende Prioritäten ausgewählt:

  • Ein wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa
  • Ein grüneres, CO2-armes und widerstandsfähiges Europa
  • Ein sozialeres und inklusiveres Europa
  • Ein bürgernäheres Europa im Grenzgebiet

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben, die

  • zur Entwicklung und zum Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten beitragen und die Einführung fortschrittlicher Technologien zur Folge haben.
  • der Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen, dienen.
  • sich mit der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katastrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen beschäftigen.
  • den Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft zu Thema haben.
  • der Verbesserung der Effektivität und des inklusiven Charakters der Arbeitsmärkte und des Zugangs zu hochwertigen Arbeitsplätzen durch Entwicklung sozialer Infrastruktur und Förderung der Sozialwirtschaft dienen.
  • die Verbesserung des gleichberechtigten Zugangs zu inklusiven und hochwertigen Dienstleistungen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung sowie das lebenslange Lernen durch Entwicklung barrierefreier Infrastruktur, auch durch Förderung der Resilienz des Fern- und Online-Unterrichts, zum Inhalt haben.
  • den gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung und Förderung der Resilienz von Gesundheitssystemen, einschließlich der Primärversorgung, sicherstellen sowie sich mit dem Übergang von institutioneller Betreuung zur Betreuung in der Familie und in der lokalen Gemeinschaft beschäftigen.
  • die eine Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltungsstellen durch Förderung ihrer Zusammenarbeit auf den Gebieten Recht und Verwaltung sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern, den Akteurinnen und Akteuren der Zivilgesellschaft und den Institutionen, insbesondere mit dem Ziel der Beseitigung rechtlicher und sonstiger Hindernisse in Grenzregionen, bewirken wollen.
  • den Aufbau gegenseitigen Vertrauens, insbesondere durch Zusammenarbeit zwischen Bürgerinnen und Bürgern nach sich ziehen sollen (people-to-people-Projekte).

Wie wird gefördert?

Gefördert wird mit einem Zuschuss, der anteilig zu den Gesamtausgaben bewilligt wird.
Die Förderquote beträgt je nach Förderbereich maximal 50-70 % (EU-Mittel und Nationale Kofinanzierung durch Länder und Provinzen). Die Finanzierung eines Projektes setzt sich immer aus einem Eigenbeitrag der Partnerinnen und Partner, EU-Fördermitteln und ggfs. auch aus nationalen Fördermitteln (z.B. von Ministerien und Provinzen) zusammen.

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass eine Kooperation zwischen mindestens einer oder einem deutschen (in Niedersachsen grds. Region Weser-Ems) und einer oder einem niederländischen Partnerin oder Partner stattfindet. Darüber hinaus müssen die Ergebnisse der Grenzregion zu­gu­te­kom­men.

Stand: März 2022 Impressum Datenschutz