In Niedersachsen gelten mehr als 600.000 Erwachsene als gering literalisiert, d.h. sie sind allenfalls in der Lage, auf Ebene einfacher Sätze zu lesen und zu schreiben. Darüber hinaus verließen im Jahr 2022 in Niedersachsen 6,7 % der Schülerinnen und Schüler (5.086 Personen) die allgemeinbildenden Schulen, ohne dass sie einen Hauptschulabschluss erreicht hatten.
Mit dieser Fördermaßnahme soll die Anzahl der gering literalisierten Menschen gesenkt und ihnen eine bessere gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.
Zielsetzung
Das Förderprogramm zielt darauf ab, die hohe Anzahl der Menschen mit geringer Literalität zu senken und insbesondere deren soziale, kulturelle, politische, digitale und berufliche Teilhabe zu verbessern. Dabei sollen deren vielfältigen Lebenssituationen sowie deren Lehr- und Lernumgebungen berücksichtigt werden.
Darüber hinaus sollen in diesem Kontext bestehende Konzepte überarbeitet oder neu entwickelt werden.
Was wird gefördert?
Vorhaben zum Abbau geringer Literalität erwachsener Menschen, in Form von
- Vermittlung von Grundbildungskompetenzen in den verschiedenen Dimensionen der Alphabetisierung und Grundbildung oder für abschlussvorbereitende Kurse zum nachträglichen Erwerb von Haupt- und Realschulabschlüssen
- Neu- und Weiterentwicklung bestehender Konzepte der Didaktik, Ansprache und Erreichbarkeit oder Vernetzung im Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung oder im Bereich der Vorbereitung für Kurse zum nachträglichen Erwerb von Haupt- und Realschulabschlüssen und die Möglichkeit, diese zu erproben.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung zur Projektförderung in Höhe von maximal 95 % der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt.
Fördervoraussetzungen
Projekte müssen sich an gering literalisierte Menschen, d. h. Menschen, die Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben und Rechnen haben und/oder an Personen mit Defiziten in anderen grundlegenden Bildungsbereichen wie Informationstechnologie, Digitalisierung, Gesundheit, Politik, Kultur und Wirtschaft sowie an Personen ohne ersten Schulabschluss richten.
An den Maßnahmen können Personen ab dem vollendetem 15. Lebensjahr teilnehmen.