EU Niedersachen

Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk

Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
EFRE

Gründungen, Betriebsübernahmen oder die Aufnahme einer tätigen Beteiligung sollen in den ersten zwei Jahren nach Start in die Selbstständigkeit unterstützt werden, damit sie ihre wirtschaftliche Entwicklung vorantreiben können. Dazu wird mit einem Pauschalbetrag von 10.000 Euro eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Umfang von sieben Monaten gefördert.

Zielsetzung

Ziel ist die Absicherung und Erhöhung des Betriebsbestands in den wirtschaftlich bedeutsamen und ausbildungsaktiven Meisterhandwerken. Nach Neugründung oder Nachfolge eines bestehenden Unternehmens bzw. der Aufnahme einer tätigen Beteiligung soll eine nachhaltige Sicherung der wirtschaftlichen Basis der geförderten Unternehmen unterstützt werden, letztlich eine Stärkung und Erweiterung der Position am Markt erreicht werden.

Was wird gefördert?

Förderung der unbefristeten Neueinstellung einer sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmerin oder eines sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmers in Vollzeit.

Wie wird gefördert?

Es wird mittels einer Zuwendung in Höhe von 10.000 Euro als Pauschalbetrag gefördert. Dies sind 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von 20.000 Euro.

Fördervoraussetzungen

Wenn eine Gründung, Betriebsübernahme oder eine tätige Beteiligung an einem KMU im Haupterwerb im Handwerk erfolgt ist und das KMU entweder der Anlage A oder der Anlage B der Handwerksordnung zuzuordnen ist (bei Zuordnung zur Anlage B muss zusätzlich auch das einschlägige Meisterprüfungszeugnis vorgelegt werden), kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Die Antragstellung muss innerhalb von zwei Jahren nach der Gründung, Übernahme oder Aufnahme der tätigen Beteiligung erfolgen.

 

Stand: März 2022 Impressum Datenschutz