EU Niedersachen

Ausbildungsverbünde

Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
ESF+

Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von Verbundausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Seearbeitsgesetz oder dem Pflegeberufegesetz.

Zielsetzung

  • der Zugang zur dualen und vollschulischen Berufsausbildung für Ausbildungsplatzbewerberinnen und Ausbildungsplatzbewerber mit besonderem Förderbedarf und Bewerberinnen und Bewerber mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere mit Fluchthintergrund, dabei ist die Ausbildung von Fachpraktikerinnen und Fachpraktikern ausdrücklich erwünscht
  • eine effektive Zusammenführung von Angebot und Nachfrage (Matching) in den regionalen Ausbildungsmärkten
  • eine bessere regionale Versorgung der Ausbildungsplatzbewerberinnen und Ausbildungsplatzbewerber mit betrieblichen Ausbildungsplätzen durch die Gewinnung von Betrieben für Ausbildung
  • die Sicherung und Verbesserung der Qualität der betrieblichen Ausbildung
  • durch die Teilhabe an der Ausbildung im Verbund eine Verbesserung der Ausbildungseignung kleiner und mittlerer Unternehmen und damit auch eine Erhöhung des Ausbildungsplatzpotenzials der ausbildenden Betriebe
  • die Steigerung der Ausbildungszahlen in Ausbildungsberufen mit besonderem Bedarf an Fachkräftenachwuchs
  • die Möglichkeit der Ausbildung im Verbund bei Einführung neuer Ausbildungsberufe und
  • der Erwerb von interkultureller Kompetenz für Auszubildende durch Kooperation mit europäischen und internationalen Betrieben sowie durch Auslandsaufenthalte zu Inhalten der Berufsausbildung, zum Erwerb von Kenntnissen internationaler Betriebsabläufe und Wirtschaftsstrukturen sowie zur Verbesserung von beruflichen Sprachkenntnissen.

Was wird gefördert?

Ausbildungsverbünde

  • für Ausbildungsplatzbewerberinnen und Ausbildungsplatzbewerber mit besonderem Förderbedarf und Bewerberinnen und Bewerber mit Zuwanderungsgeschichte, insbesondere mit Fluchthintergrund, die Ausbildung von Fachpraktikerinnen und Fachpraktikern ist ausdrücklich erwünscht,
  • zur Steigerung der Ausbildungszahlen in Ausbildungsberufen mit besonderem Bedarf an Fachkräftenachwuchs
  • bei Einführung neuer Ausbildungsberufe.

Wie wird gefördert?

Das Land gewährt Zuwendungen in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) sowie z. T. auch des Landes Niedersachsen. Die Förderung aus ESF+-Mitteln beträgt grundsätzlich in der SER 40 % und in der ÜR 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Landesmittel können zur gezielten Erhöhung des Interventionssatzes zusätzlich bei regional hohem Ausbildungsplatz- und Fachkräftebedarf sowie bei Unterstützung von Ausbildungsplatzbewerberinnen und Ausbildungsplatzbewerbern mit besonderem Förderbedarf und mit Zuwanderungsgeschichte gewährt werden. Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

  • Ausgaben für Bildungs- und Beratungspersonal
  • Vergütungen, soweit sie vom Projektträger als Ausbilder gemäß § 10 BBiG oder § 18 PflBG zu erbringen sind
  • Restkostenpauschale.

Fördervoraussetzungen

Die Betriebsstätte und die Ausbildungsstätte des Zuwendungsempfängers muss in dem jeweiligen Programmgebiet ( ÜR oder SER) liegen, für das die Förderung beantragt wird. Die Betriebsstätte der Betriebe, deren Beschäftigte an dem Projekt teilnehmen sowie der Ort der Durchführung des Projekts sollen in dem jeweiligen Programmgebiet (ÜR oder SER) liegen, für das die Förderung beantragt wird. Die der Verbundausbildung zugrundeliegenden Ausbildungsverträge müssen im Rahmen einer betrieblichen Ausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder einer Ausbildung nach dem Seearbeitsgesetz oder dem Pflegeberufegesetz abgeschlossen und von der jeweils zuständigen Stelle eingetragen sein, sofern eine solche gesetzlich vorgesehen ist.

Stand: März 2022 Impressum Datenschutz