Gefördert wird die Konzeptionierung, Erprobung und Evaluierung von Fortbildungs- und Qualifizierungsmodulen für alle an der Bildung von Kindern und jugendlichen Beteiligten sowie deren Austausch und Vernetzung. Daneben werden Kooperationen und institutionsübergreifende Bildungsnetzwerke gefördert. Dies beinhaltet auch die Entwicklung neuer Konzepte und Module zu ausgewählten Schwerpunktthemen.
Zielsetzung
Ziel der Förderung ist, die Rahmenbedingungen für eine bestmögliche Bildungsbeteiligung aller Kinder und Jugendlichen zu verbessern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die geeignet und darauf ausgerichtet sind, die Menschen aus dem gesamten Umfeld der Kinder und Jugendlichen, die ihre Entwicklung begleiten und damit auch Beiträge zu ihrer Bildung leisten, zu qualifizieren und besser miteinander zu vernetzen.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Die Förderung aus ESF+-Mitteln beträgt grundsätzlich in der SER 40 % und in der ÜR 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Fördervoraussetzungen
Das Projekt dient der Zielerreichung i. S. der Richtlinie. Die Antragstellerinnen und -steller haben sich vor Antragstellung durch die NBank beraten lassen. Der Antragsstichtag wurde eingehalten. Die erforderlichen Unterlagen wurden vollständig eingereicht. Die Ausgaben sind angemessen und notwendig und der Finanzierungsplan ist ausgeglichen. Es werden folgende Qualitätskriterien nachgewiesen: Ausgangslage und Ziele des Projekts, Qualität des Umsetzungskonzepts, Querschnittsziele („Gleichstellung der Geschlechter“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“, „ökologische Nachhaltigkeit/nachhaltige Entwicklung“ sowie „gute Arbeit“).