EU Niedersachen

Wirtschaftsnahe außeruniversitäre Forschungsinfrastruktur im Geschäftsbereich des MW

Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
EFRE

Im Rahmen dieser Fördermaßnahme erhalten wirtschaftsnahe außeruniversitäre Forschungseinrichtungen eine bedarfsgerechte Ausstattung für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung. Als wichtige Kooperationspartnerinnen und -partner tragen sie in hohem Maße dazu bei, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gute Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Umsetzung neuer Produkt- und Verfahrensideen zu verschaffen.

Zielsetzung

Ziel der Förderung ist, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen als Innovationsmotoren für mittelständische Unternehmen zu stärken. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sind nur sehr begrenzt in der Lage, die Entwicklung von Innovationen selbst voranzutreiben. Die wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sorgen für Wissens- und Technologietransfer und leisten so einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit niedersächsischer Unternehmen.

Was wird gefördert?

  • Erweiterung und Modernisierung der wirtschaftsnahen Forschungsinfrastruktur
  • Investitionen in materielle und immaterielle Vermögenswerte

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der förderfähigen Ausgaben aus EFRE-Mitteln und kann durch Landesmittel ergänzt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen zum Zeitpunkt der Bewilligung mehr als 200.000 € betragen. Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich drei Jahre.

Fördervoraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung ist u. a., dass die Forschungsstruktur mindestens einem Stärkefeld der niedersächsischen RIS3-Strategie zugeordnet werden kann und die Angemessenheit und Notwendigkeit der Ausgaben zur Gewährleistung eines international angemessenen Leistungsstandards vorhanden ist.

Stand: März 2022 Impressum Datenschutz