Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen gewinnen zunehmend an Bedeutung als Partnerinnen und Partner auch für betriebliche FuE- und Innovationsprozesse. Daher soll die Kooperation aller Aktuerinnen und Akteure im Innovationssystem verbessert werden für einen verbesserten
Zielsetzung
- Schaffung innovativer Kapazitäten
- Entwicklung des FuE-Personals
- Stärkung des Transfers von FuE-Ergebnissen
- Verbesserung von Gründungsbedingungen im Hochschulbereich
- Beschleunigung innovativer Entwicklungen und Innovationen, insbesondere auch bei der Entwicklung und Erprobung moorschonender und treibhausgasreduzierter Wirtschaftsweisen sowie Produktions- und Verwertungsmöglichkeiten der daraus resultierenden Erzeugnisse
Was wird gefördert?
- Aufbau und Erweiterung von Forschungsinfrastrukturen an Hochschulen und
Forschungseinrichtungen - Gründungs- und Innovationsräume
- Innovative Kooperationsprojekte für anwendungsorientierte Forschung
- Innovationsverbünde
- Innovationen für Klimaschutz in Mooren
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt.
Fördervoraussetzungen
- ein Bezug zur RIS3
- die Bestellung sogenannter Strukturfondsbeauftragten bei den antragstellenden Einrichtungen
- eine Betriebsstätte in Niedersachsen
- die Berücksichtigung der Querschnittziele