EU Niedersachen

Niedrigschwelliges Innovationsförderprogramm für KMU und Handwerk (nIFP)

Förderbereich:
Innovation
Förderperiode:
2021 - 2027
Fonds:
EFRE

Mit dieser Förderung sollen KMU und Handwerk bei der Entwicklung niedrigschwelliger Innovationsprojekte unterstützt werden. Es sollen Anreize für eigene Entwicklungsaktivitäten für verbesserte oder neue vermarktbare Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen oder für neue betriebliche Ablauf- und Organisationsformen gegeben werden.

Zielsetzung

Ziel dieses Förderprogramms ist, die Wettbewerbsfähigkeit und die Marktchancen von KMU zu verbessern, indem sie die Möglichkeit erhalten, sich auf dem weiten Feld der Innovationen auszuprobieren.

Was wird gefördert?

  • anwendungsnahe niedrigschwellige Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen, bei denen mithilfe von eigenen Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine entsprechende Dienstleistung entwickelt oder weiterentwickelt werden soll, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen
  • Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess- und Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen oder Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss grundsätzlich in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, in der „Übergangsregion“ für kleine Unternehmen max. 45 % der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 Euro.

Fördervoraussetzungen

Das Vorhaben muss sich in einem Stärkefeld der niedersächsischen „Regionalen Innovationsstrategie für die intelligente Spezialisierung (RIS3)“ bewegen. Darunter fallen Mobilität, Lebenswissenschaften, Energietechnologien – und systeme, Land- und Ernährungswirtschaft, Neue Materialien, Produktionstechnik, Maritime Wirtschaft sowie das Querschnittsfeld „Digitale Wirtschaft“.

Stand: März 2022 Impressum Datenschutz